Im Streit mit der Firma „Google Inc.“ um die Unterlassung bestimmter Suchwortkombinationen hat ein Kläger einen Teilerfolg errungen. Geklagt hatten eine Aktiengesellschaft, die im Internet Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika vertreibt (Klägerin zu 1) sowie deren Gründer und Vorstandsvorsitzender (Kläger zu 2). Bei Eingabe des Namens des Klägers zu 2) in die Google-Suchmaske wurde dieser automatisch mit den Worten „Scientology“ und „Betrug“ kombiniert (Autocomplete-Funktion). Den Rest des Beitrags lesen »




