Die ersatzlose Streichung des § 4a Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (BT-Dr 20/5365).
Bislang sieht das Gesetz Ausnahmen für eine betäubungslose Schlachtung von warmblütigen Tieren vor. Der AfD-Antrag wurde an den zuständigen Ausschuss überwiesen.
heute im bundestag Nr. 71 v. 27.01.2023
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