Das Organstreitverfahren um die ordnungsgemäße Beantwortung parlamentarischer Anfragen zu Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten der Jahre 2017 und 2018 ist beendet. Antragsteller waren die Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag und die dieser Fraktion angehörende Abgeordnete Dana Guth. Die Antragsteller hatten geltend gemacht, die Landesregierung verstoße mit ihrer Weigerung, die Namen der Schlachtbetriebe zu nennen, die Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten erhalten hatten, gegen die Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 1 NV.
Nachdem der NdsStGH die Antragsteller darauf hingewiesen hatte, dass ihr Antrag möglicherweise verspätet gestellt worden sei, haben sie ihren Antrag zurückgenommen. Der NdsStGH hat daraufhin das Verfahren mit Beschluss vom 10.02.2020 eingestellt und dabei die Feststellung getroffen, dass ein übergeordnetes verfassungsrechtliches Interesse an der Fortführung des Verfahrens nicht besteht.
Der bereits für den 14.02.2020 angesetzte mündliche Verhandlungstermin wurde aufgehoben. Die mündliche Verhandlung am selben Tag in einem weiteren Verfahren (StGH 7/19) zu der gleichen rechtlichen Fragestellung zu einer Ausnahmegenehmigung für das Jahr 2019 findet statt.
Pressemitteilung des NdsStGH v. 12.02.2020
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