Der BGH hat die Revisionen zweier Angeklagter gegen ein Urteil des KG vom 04.06.2021 verworfen, mit dem der eine, ein 48-jähriger Goldschmied, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, der andere, sein mindestens 24-jähriger Sohn, zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten. Nach mehr als zweieinhalbjähriger Hauptverhandlung hatte das KG die Angeklagten wie folgt für schuldig befunden: den älteren des Kriegsverbrechens gegen Personen durch Tötung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB) in Tateinheit mit Mord und mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland, den jüngeren des Kriegsverbrechens gegen Personen durch entwürdigende und erniedrigende Behandlung (§ 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB) in Tateinheit mit Beihilfe zu einem Kriegsverbrechen gegen Personen durch Tötung, mit Beihilfe zum Mord und mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Den Rest des Beitrags lesen »