Das OLG Dresden hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und mit gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung der Geldstrafe aus einem anderen strafrechtlichen Erkenntnis zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Es hat die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung vorbehalten. Die vom Angeklagten gegen das Urteil eingelegte Revision hat der BGH verworfen. Den Rest des Beitrags lesen »




