Der Einzelhandel darf in den Innenstädten von Lemgo und Bad Salzuflen nicht an vier Sonntagen im 2. Halbjahr 2020 öffnen, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die örtlichen Einzelhandelsstrukturen und zentralen Versorgungsbereiche entgegenzuwirken. Entsprechende Verordnungen vom 19. und 20.08.2020 hat der 4. Senat des OVG Nordrhein-Westfalen auf Anträge der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di außer Vollzug gesetzt. Den Rest des Beitrags lesen »




