Der 1. Strafsenat des KG – Staatsschutzsachen – verhandelt ab 15.02.2018 gegen vier zuletzt in Berlin wohnhafte Männer, denen von der Generalstaatsanwaltschaft die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und andere Delikte vorgeworfen werden.
Die Angeklagten – ein Deutsch-Marokkaner, zwei Türken und ein Deutscher im Alter zwischen 22 und 46 Jahren – sollen gemeinsam mit zwei gesondert verfolgten Männern Ende des Jahres 2016 ihre Ausreise nach Syrien vorbereitet haben, um dort die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) als Kämpfer zu unterstützen und sich im Umgang mit Waffen und Sprengstoff schulen zu lassen. Um die Ausreise zu finanzieren, sollen die Angeklagten Soufiane A. und Feysel H. unter Vortäuschung einer tatsächlich nicht bestehenden Bonität im Rahmen von Darlehensverträgen hochwertige Mobiltelefone erworben und dann weiterveräußert haben. Anfang Dezember seien die Angeklagten sowie die gesondert Verfolgten in zwei Gruppen Richtung Naher Osten aufgebrochen – die Angeklagten Emrah C., Resul K. und Feysel H. mit dem Taxi des Angeklagten K. Allerdings seien zwei der Angeklagten auf Grund von Passbeschränkungen bereits in Italien bzw. Kroatien von örtlichen Polizeikräften aufgegriffen und nach Deutschland zurückgeschickt worden. Daraufhin hätten auch die zwei verbliebenen Angeklagten die Heimreise angetreten. Ihr radikal-islamistisches Gedankengut und die Bereitschaft zum Märtyrertum hätten sie indes nicht aufgegeben. Der Angeklagte Soufiane A. habe von Berlin aus die Weiterreise des gesondert Verfolgten Husan S. H. in das Gebiet des IS tatkräftig unterstützt.
Die Angeklagten sollen sich laut Anklageschrift in der Berliner Moschee „Fussilet 33“ kennengelernt und radikalisiert haben.
Für den Prozess gegen Soufiane A. u.a. sind bislang insgesamt 36 Hauptverhandlungstermine festgesetzt.
Pressemitteilung des KG Nr. 11 v. 06.02.2018
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