Jüdische und muslimische Religionsgemeinschaften gehören zu Deutschland, und die Beschneidung des männlichen Kindes muss auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden. Darüber herrschte in der Plenardebatte am Donnerstag, 22.11.2012, interfraktionelle Einigkeit. In erster Lesung wurden der Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (BT-Dr 17/11295) und sowie ein von 66 Abgeordneten der Oppositionsfraktionen initiierter Gesetzentwurf mit fast wortgleichem Titel (BT-Dr 17/11430) beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen. Den Rest des Beitrags lesen »




