Der Ministerrat hat heute beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Strafzumessung bei Taten, die von Tätern mit abweichenden kulturellen oder religiösen Prägungen begangen wurden, in den Bundesrat einzubringen. Darin wird geregelt, dass für die Strafzumessung die Tatumstände auf der Basis der Wertmaßstäbe der hiesigen Rechtsgemeinschaft zu würdigen sind und damit nicht zu vereinbarende kulturelle oder religiöse Wertvorstellungen des Täters nicht zu einer Strafmilderung führen dürfen, wenn der Widerspruch zu der hiesigen verfassungsmäßigen Ordnung fundamental ist. Den Rest des Beitrags lesen




