Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 27.06.2013 einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung des Strafgesetzbuches im Hinblick auf die Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (BT-Dr 17/13707) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (BT-Dr 17/14218) angenommen. Damit wird ein eigener Straftatbestand geschaffen, der einen Strafrahmen von einem bis 15 Jahren vorsieht. Für minderschwere Fälle beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre. Auch die Verjährungsregelung wurde angepasst. Den Rest des Beitrags lesen »





