BAG: Urlaub an gesetzlichen Feiertagen im öffentlichen Dienst

Der Arbeitgeber erfüllt den Anspruch auf Erholungsurlaub, indem er den Arbeitnehmer durch Freistellungserklärung zu Erholungszwecken von seiner sonst bestehenden Arbeitspflicht befreit. Dies ist auch an den gesetzlichen Feiertagen möglich und notwendig, an denen der Arbeitnehmer ansonsten dienstplanmäßig zur Arbeit verpflichtet wäre. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Darmstadt: Weiterer Eilantrag von ver.di gegen verkaufsoffenen Sonntag in Weiterstadt abgelehnt

Mit Beschluss vom heutigen Tage hat die Vorsitzende der für Ordnungsrecht zuständigen 3. Kammer des VG Darmstadt einen Eilantrag von ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft gegen die Öffnung der Ladengeschäfte in Weiterstadt am kommenden Sonntag, 06.01.2013, abgelehnt. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Darmstadt: Eilantrag von ver.di gegen verkaufsoffenen Sonntag in Weiterstadt abgelehnt

Mit Beschluss vom heutigen Tage hat die für Ordnungsrecht zuständige 3. Kammer des VG Darmstadt einen Eilantrag von ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft gegen die Öffnung der Ladengeschäfte in Weiterstadt am kommenden Sonntag, 06.01.2013, abgelehnt. Den Rest des Beitrags lesen »

Bayern: Ministerrat beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes

Der Ministerrat hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes beschlossen. Mit ihm soll der Beginn der Schutzzeit an stillen Tagen auf 2.00 Uhr nachts, mit Ausnahme des Karfreitags und Karsamstags, verlegt werden. So sollen künftig zum Beispiel Diskotheken und Tanzlokale nicht nur bis 0.00 Uhr, sondern bis um 2.00 Uhr nachts geöffnet haben dürfen. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Gießen: Verbot einer Tanzveranstaltung am Karfreitag rechtmäßig

Mit einem soeben verkündeten Urteil hat der Präsident des VG Gießen, Dr. Rainald Gerster, als Vorsitzender der 4. Kammer entschieden, dass die Verbotsverfügung des Regierungspräsidiums Gießen vom 03.04.2012, mit dem eine vom Kläger angemeldete „Tanzdemo“ unter dem Motto „Tanzen gegen das Tanzverbot an den Osterfeiertagen“ verboten worden war, rechtmäßigerweise erfolgte. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Neustadt: Versammlungsverbot für NPD am Volkstrauertrag war rechtmäßig

Das von der Kreisverwaltung Bad Dürkheim gegenüber der NPD ausgesprochene Verbot, am Volkstrauertag einen Demonstrationszug von Haßloch nach Böhl-Iggelheim zu veranstalten, war rechtmäßig. Das hat das VG Neustadt mit Urteil vom 17.07.2012 entschieden. Den Rest des Beitrags lesen

SächsVerfGH: Sonntagsöffnung der Läden und Videotheken ist zulässig

Der SächsVerfGH hat mit Urteil vom heutigen Tag die gesetzlichen Regelungen zur Ladenöffnung aus besonderem Anlass an maximal vier Sonntagen im Jahr sowie zur Sonntagsöffnung von Videotheken für verfassungsgemäß erklärt. Allein die ebenfalls angegriffene Regelung zur Sonntagsöffnung der Autowaschanlagen verstößt gegen den verfassungsrechtlich garantierten Sonn- und Feiertagsschutz und ist deshalb nichtig. Den Rest des Beitrags lesen »

SächsVerfGH: Terminsmitteilung zur Urteilsverkündung im Verfahren zum Sächsischen Ladenöffnungsgesetz und Sächsischen Gesetz über Sonn- und Feiertage

Der SächsVerfGH hat in dem von 43 Mitgliedern des Sächsischen Landtags beantragten Verfahren der abstrakten Normenkontrolle zum Sächsischen Ladenöffnungsgesetz und Sächsischen Gesetz über Sonn- und Feiertage in der mündlichen Verhandlung vom 26.04.2012 Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt auf Donnerstag, den 21.06.2012, 14.00 Uhr, Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig (Vf. 77-II-11). Den Rest des Beitrags lesen »

SächsVerfGH: Mündliche Verhandlung zum Sächsischen Ladenöffnungsgesetz und Sächsischen Gesetz über Sonn- und Feiertage

Der SächsVerfGH hat in dem abstrakten Normenkontrollverfahren auf Antrag von 43 Mitgliedern des Sächsischen Landtags (Abgeordnete der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Die Linke) Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf Donnerstag, den 26.04.2012, 14.00 Uhr, Saal 115, Harkortstraße 9, Leipzig. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Gießen: Eilantrag gegen das Kundgebungsverbot am Karfreitag ohne Erfolg

Die 4. Kammer des VG Gießen hat den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz des Anmelders der für Karfreitag geplanten Demonstration „Gegen das Tanzverbot an den Osterfeiertagen“ abgelehnt. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Frankfurt a.M.: Eilantrag der Piratenpartei gegen Versammlungsverbot an Karfreitag erfolglos

Die Piratenpartei, die Antragsstellerin, meldete am 29.03.2012 eine öffentliche Versammlung für den 06.04.2012 mit dem Thema „Demonstration/Mahnwache gegen das Tanzverbot“ auf dem Opernplatz in Frankfurt a.M. an. Ausweislich der Anmeldung soll die Kundgebung in der Zeit von 18.30 Uhr bis 21.30 Uhr stattfinden, und es sollen etwa 500 Personen teilnehmen. Im Rahmen der Mahnwache soll ein Lautsprecherwagen für Reden und Musik eingesetzt werden. Mit Verfügung vom 04.04.2012 verbot die Stadt Frankfurt, die Antragsgegnerin, die angemeldete Veranstaltung sowie jede andere Versammlung unter freiem Himmel, die an diesem Tag an einem anderen als dem angemeldeten Ort innerhalb der Stadt Frankfurt oder an dem gleichen Ort zu anderer Stunde (Ersatzveranstaltung) von der Antragsstellerin durchgeführt werden sollte. Weiterhin ordnete die Antragsgegnerin die sofortige Vollziehung der vorgenannten Verfügung an. Zur Begründung bezog sie sich auf das hessische Feiertagsgesetz (HFeiertagsG), insbesondere § 8 Abs. 1 Nr. 3 der vorgenannten Vorschrift, wonach an diesem Tag öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel sowie Aufzüge und Umzüge aller Art, wenn sie einen diesem Feiertag nicht entsprechenden Charakter tragen, verboten sind. Die von der Antragsstellerin angemeldete Veranstaltung sei ihrem Schwerpunkt nach eindeutig auf Tanzmusik und Tanz ausgerichtet. Das geplante Abspielen und gemeinsame Hören von Tanzmusik und das Tanzen stellten eine ernsthafte Störung des Feiertages dar, da sie nicht dem ernsten Charakter und der Würde des Karfreitags entsprächen. Den Rest des Beitrags lesen »

EGMR: Refusal to adjourn a hearing listed on a Jewish holiday did not infringe lawyer’s freedom of religion

In today’s Chamber judgment in the case Sessa Francesco v. Italy (application no. 28790/08), which is not final, the European Court of Human Rights held, by a majority, that there had been no violation of Article 9 (right to freedom of thought, conscience and religion) of the European Convention on Human Rights. The case concerned the judicial authority’s refusal to adjourn a hearing listed on the date of a Jewish holiday. The Court considered in particular that, even supposing that there had been an interference with the applicant’s right under Article 9, such interference, prescribed by law, was justified on grounds of the protection of the rights and freedoms of others – and in particular the public’s right to the proper administration of justice – and the principle that cases be heard within a reasonable time. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Gießen: Kein Trödelmarkt am Ostersonntag und anderen Feiertagen oder Sonntagen in Dillenburg

Die 8. Kammer des VG Gießen hat den Antrag abgelehnt, die Stadt Dillenburg im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, Jahrmärkte auf den 08.04.2012 (Ostersonntag), 01.05.2012 (Maifeiertag), 27. und 28.05.2012 (Pfingsten), 22.07.2012 und 30.09.2012 vorläufig festzusetzen. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Ansbach: Keine Discoabende an „Stillen Tagen“

Der „Club Level Nürnberg e.V.“ darf an „Stillen Tagen“ keine als „geschlossene Veranstaltung“ deklarierten Tanzveranstaltungen (Discoabende) durchführen. Die 5. Kammer des VG Ansbach hat unter der Leitung des Vorsitzenden Richters Eckhard Nagel zwei Klagen des Betreibers eines Tanzcafés gegen zwei Bescheide der Stadt Nürnberg (Beklagte) vom 28.10.2011 und vom 09.11.2011 abgewiesen, mit welchen dem Kläger die Durchführung von Tanzveranstaltungen an sog. Stillen Tagen untersagt worden ist. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Minden: Kurse in Erster Hilfe auch an Sonn- und Feiertagen vorerst weiter möglich

Das VG Minden hat einem Eilantrag gegen eine Verfügung der Stadt Bielefeld stattgegeben, mit der einer Veranstalterin von Lehrgängen in Erster Hilfe und lebensrettenden Sofortmaßnahmen mit sofortiger Wirkung untersagt worden war, diese Lehrgänge auch an Sonn- und Feiertagen durchzuführen. Den Rest des Beitrags lesen »

BayVerfGH: Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen

Zum Schutz der Sonn- und Feiertage verbietet Art. 2 des Feiertagsgesetzes (FTG) u.a. bestimmte Arbeiten und Handlungen an diesen Tagen. Die Verbote gelten nach Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 FTG nicht für den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen – ausgenommen Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingstmontag sowie Erster und Zweiter Weihnachtstag – ab 12.00 Uhr, wenn die Gemeinde dies in ihrem Gemeindegebiet durch Verordnung zugelassen hat. § 1 Abs. 1 Nr. 11 der Bedürfnisgewerbeverordnung (BedV) ermöglicht die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen. Mit der Popularklage beantragen die Antragsteller, die Nichtigkeit dieser Regelungen festzustellen. Sie rügen insbesondere einen Verstoß gegen Art. 107 und 147 der Bayerischen Verfassung (BV). Art. 147 BV verpflichte den Gesetzgeber zum Schutz der Sonn- und Feiertage und konkretisiere damit das Grundrecht auf Glaubensfreiheit (Art. 107 BV). Diese grundrechtlich abgesicherte Schutzpflicht habe der Gesetzgeber mit der Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen verletzt. Einen sachlichen Grund für die Durchbrechung des Sonn- und Feiertagsschutzes gebe es nicht. Den Rest des Beitrags lesen »

BVerfG: Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen in Berlin nicht verfassungsgemäß

Bei der sog. Föderalismusreform I im Jahr 2006 wurde die Gesetzgebungskompetenz für das Recht des Ladenschlusses auf die Länder übertragen. Das Abgeordnetenhaus von Berlin beschloss daraufhin das am 17.11.2006 in Kraft getretene Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG). Dieses sieht vor allem schon kraft Gesetzes und ohne die Erfüllung weiterer Voraussetzungen die Freigabe aller vier Adventssonntage in Folge in der Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr für die Ladenöffnung vor. Vier weitere Sonn- und Feiertage jährlich können „im öffentlichen Interesse“ durch Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung freigegeben werden. Zusätzlich dürfen an zwei weiteren Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen aus Anlass „besonderer Ereignisse, insbesondere von Firmenjubiläen und Straßenfesten“, von 13.00 bis 20.00 Uhr offen gehalten werden. Daneben gibt es eine Reihe von warengruppenspezifischen sowie orts- und anlassbezogenen Ausnahmebestimmungen. Die Ladenöffnung an Werktagen ist vollständig freigegeben (24 Stunden-Öffnungsmöglichkeit). Den Rest des Beitrags lesen