Der SächsVerfGH hat mit Urteil vom heutigen Tag die gesetzlichen Regelungen zur Ladenöffnung aus besonderem Anlass an maximal vier Sonntagen im Jahr sowie zur Sonntagsöffnung von Videotheken für verfassungsgemäß erklärt. Allein die ebenfalls angegriffene Regelung zur Sonntagsöffnung der Autowaschanlagen verstößt gegen den verfassungsrechtlich garantierten Sonn- und Feiertagsschutz und ist deshalb nichtig. Den Rest des Beitrags lesen »