Der 5. Strafsenat des OLG Düsseldorf hat unter Leitung der Vorsitzenden Richterin am OLG Dr. Puderbach-Dehne eine 30-jährige deutsche und türkische Staatsangehörige, zuletzt wohnhaft in Rheine, wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit der Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Den Haftbefehl des Ermittlungsrichters des BGH hob der Senat auf. In dem Bewährungsbeschluss wurde die Angeklagte unter anderem angewiesen, während der dreijährigen Bewährungszeit Auslandsreisen in die EU nicht ohne Zustimmung des Senats durchzuführen und weiterhin an einem Aussteigerprogramm teilzunehmen. Den Rest des Beitrags lesen »