HansOLG: Staatsschutzverfahren wegen mutmaßlicher Anschlagsvorbereitung

Am 12.05.2022 beginnt die Hauptverhandlung im Staatsschutzverfahren gegen einen 21-Jährigen Deutsch-Marokkaner, dem vorgeworfen wird, im vergangenen Jahr die Begehung eines radikal-islamistisch motivierten Anschlags vorbereitet zu haben. Hierfür soll er das Material für den Bau eines Sprengsatzes beschafft und versucht haben, eine Schusswaffe mit Munition und eine Handgranate zu erwerben. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten insofern die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Verstöße gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Waffengesetz vor.

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass der bis 2013 in Hamburg und später in Marokko aufgewachsene Angeklagte sich im Sinne der islamistischen Ideologie der Vereinigung „Al-Qaida“ radikalisierte und sich dem bewaffneten Jihad verbunden sah, als er im Jahr 2020 nach Deutschland zurückkehrte. Anfang 2021 soll er zur Vorbereitung eines Anschlags, der im zeitlichen Zusammenhang mit dem 20. Jahrestags der Anschläge vom 11.09.2001 habe stehen sollen, begonnen haben, sich Materialien für den Bau eines Sprengsatzes zu beschaffen. Dieser habe ähnlich dem Sprengsatz, der beim Anschlag auf den Boston-Marathon am 15.04.2013 verwendet worden sei, aus einem mit Schwarzpulver und Metallteilen gefüllten Metallgefäß bestehen sollen.

Darüber hinaus sei der Angeklagte im Darknet mit einem vermeintlichen Waffenhändler in Kontakt getreten, bei dem es sich tatsächlich um einen nicht offen ermittelnden Polizeibeamten gehandelt habe. Der Angeklagte habe eine halbautomatische Schusswaffe „Makarov“ mit 50 Patronen Munition und eine Handgranate bestellt, die er ebenfalls zur Begehung des Anschlags habe einsetzen wollen. Bei der für den 26.08.2021 vereinbarten Übergabe der Waffen in Hamburg habe der Angeklagte die ihm zum Schein angebotenen Waffen gegen Barzahlung kaufen wollen, woraufhin der Angeklagte festgenommen wurde. Seitdem befindet der Angeklagte sich in Untersuchungshaft.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeklagten wie in jedem Strafverfahren die Unschuldsvermutung.

Pressemitteilung des HansOLG v. 05.05.2022

Anmerkung der Redaktion

Das HansOLG hat den Angeklagten wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit versuchtem vorsätzlichen Erwerb der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe ohne Genehmigung und mit versuchtem vorsätzlichen unerlaubten Erwerb einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. (HansOLG, Urt. v. 08.07.2022 – 8 St 1/22)

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