In dem Verfahren gegen den 22-jährigen Kevin T. aus Neuss und die 17-jährige Amal E. hat der 7. Strafsenat des OLG Düsseldorf (Staatsschutzsenat) ein Urteil verkündet. Kevin T. wurde wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Er bleibt in Haft. Gegen Amal E. wurde auf neun Monate Jugendstrafe erkannt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Den Rest des Beitrags lesen »




