Bundestag: Entzug der Staatsbürgerschaft bei Terrorismus

Um Pläne zum „Entzug der Staatsbürgerschaft bei terroristischer Betätigung“ geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (BT-Dr 19/1960). Darin schreibt die Fraktion, die Regierungskoalition wolle „Deutschen, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Staatsangehörigkeit nehmen, ,wenn ihnen die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann‘“.

Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, wie viele Personen, die sich aktiv an Kampfhandlungen terroristischer Organisationen im Irak und Syrien beteiligt haben und neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen „sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland aufhalten.“

heute im bundestag Nr. 310 v. 15.05.2018

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