Die 11. Kammer des VG Trier hat, dass der sog. Prümer Taliban weder zum Zwecke einer Berufsausbildung noch aus sonstigen Gründen einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung hat. Den Rest des Beitrags lesen »
Die 11. Kammer des VG Trier hat, dass der sog. Prümer Taliban weder zum Zwecke einer Berufsausbildung noch aus sonstigen Gründen einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung hat. Den Rest des Beitrags lesen »
Der sog. Prümer Taliban hat keinen Anspruch auf die Erteilung einer Ausbildungsduldung. Dies hat die 11. Kammer des VG Trier mit Eilbeschluss vom 14.01.2020 entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »