VG Trier: Einigung im Streit um Bestattungspflicht

Die 7. Kammer des VG Trier hat einen Rechtsstreit verhandelt, in dem sich der Sohn einer verstorbenen Mutter gegen eine Ordnungsverfügung der beklagten Stadt Trier vom 02.09.2020 gewendet hat, in der ihm aufgegeben worden war, seine Mutter innerhalb der 7-tägigen Bestattungsfrist zu bestatten. Zugleich war ein Zwangsmittel angedroht und die sofortige Vollziehung angeordnet worden.

Nachdem der Kläger der Aufforderung nicht nachkam, nahm die Beklagte im Wege der Ersatzvornahme die Bestattung vor, wobei Kosten i.H.v. ca. € 1.300,– entstanden. Noch bevor ein Kostenbescheid erlassen wurde, zahlte der Kläger € 800,–. Nachfolgend verlangte er jedoch deren Rückzahlung. Ferner erließ die Beklagte einen Kostenbescheid über die restlichen rund € 500,– gegenüber dem Kläger.

Der Kläger hat gegen die Ordnungsverfügung Klage erhoben und u.a. eingewendet, er sei aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen nicht in der Lage gewesen, die Bestattung zu beauftragen. Überdies sehe er sich nicht in der Pflicht, da es in der Vergangenheit wiederholt zu Drangsalierungen seitens seiner Mutter gekommen sei.

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung haben die Beteiligten sich einvernehmlich darauf geeinigt, dass der Kläger die Hälfte des Gesamtbetrages, d.h. rund € 650,–, trägt und den überzahlten Betrag in Höhe von knapp € 150,– von der Beklagten zurückerstattet bekommt.

Damit ist der Rechtsstreit erledigt. Ein Urteil wird nicht mehr ergehen. (7 K 3276/20.TR)

Pressemitteilung des VG Trier Nr. 1 v. 19.01.2021

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