In einem von der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Evangelischen Dekanat Darmstadt-Land angestrengten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat die 3. Kammer des VG Darmstadt festgestellt, dass die Allgemeinverfügung der Stadt Weiterstadt, mit der diese aus Anlass der Weiterstädter Automobilausstellung eine Sonntagsöffnung von Ladengeschäften gestattet hat, bezüglich des Gebiets jenseits der Bundesautobahn A 5 rechtswidrig ergangen ist. Den Rest des Beitrags lesen »





