Am 09.11.2016 beginnt vor dem LG Wuppertal das Strafverfahren gegen die sog. „Scharia-Polizei“. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, am Abend des 03.09.2014 anlässlich eines gemeinsamen Rundgangs durch die Wuppertaler Innenstadt gegen das Uniformverbot verstoßen zu haben. Einige der Angeklagten sollen bei diesem Rundgang orangefarbene Warnwesten mit der rückseitigen Aufschrift „SHARIA POLICE“ getragen und hierdurch gegen das Uniformierungsverbot verstoßen haben. Den Rest des Beitrags lesen





