Simon Schurz, Vom Staatskirchenrecht zum Religionsverfassungsrecht

Die Verhältnisbestimmung von Kirche und Staat, von Religion und säkularer Verfassungsordnung und wie sich beide wechselseitig befruchten ist seit jeher prägend für die Rechts- und Verfassungsgeschichte. Dies gilt auch für das religionsbezogene Recht in der Verfassungsordnung der Bonner und Berliner Republik. Es fehlt jedoch bisher an einer übergreifenden Darstellung und Analyse des Religionsverfassungsrechts und seiner Entwicklungen unter dem Grundgesetz aus wissenschaftsgeschichtlicher Perspektive. Diese Lücke schließt Simon Schurz, indem er sowohl die religionssoziologischen als auch – mit Blick auf Wissenschaft und bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung – die religionsverfassungsrechtlichen Wandlungen seit 1949 nachzeichnet und analysiert. Dabei identifiziert er das Religionsverfassungsrecht als ein Rechtsgebiet, das in besonderer Weise auf religiös-gesellschaftliche Wandlungen reagiert. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen 160 – Grenze des Rechts

Die Ordnung des Staats sei, …, so verrückt, dass man sie schwerlich durch einen Grundsatz, aus der Wissenschaft des Rechts entlehnt, werde einrenken können. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen 148 – Recht als Struktur der Gesellschaft

„Sie sind Jurastudenten im ersten Semester… Meinen Glückwunsch dazu. Als Erstsemester werden Sie die übliche Mischung aus Seminaren belegen: Vertragsrecht, Schadensersatzrecht, Eigentumsrecht, Zivilprozessrecht und im kommenden Jahr dann Verfassungsrecht und Strafrecht. Aber das wissen Sie alles. Was Sie nicht wissen, ist, dass diese Mischung auf wunderbar einfache Weise die Struktur unserer gesamten Gesellschaft widerspiegelt, die Mechanismen dessen, was eine Gesellschaft, was unsere Gesellschaft in ihrem Innersten zusammenhält. Jedes Gesellschaftssystem braucht zunächst einmal einen institutionellen Rahmen: Das ist das Verfassungsrecht. Es braucht ein System der Bestrafung: Das ist das Strafrecht. Weiter braucht man ein System, das das Funktionieren dieser übrigen Systeme garantiert: Das ist das Zivilprozessrecht. Man muss Angelegenheiten von Besitz und Inhaberschaft verwalten: Das ist das Eigentumsrecht. Es muss sichergestellt werden, dass jemand finanziell für Verletzungen geradesteht, die mir von anderen zugefügt werden: Das ist das Schadensersatzrecht. Und zuletzt muss dafür Sorge getragen werden, dass die Leute ihre Vereinbarungen einhalten, dass sie sich an gegebene Versprechen halten. Und das ist das Vertragsrecht… Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen 138 – Rechtsmitspielpflicht

Das Recht ist ein Spiel, bei dem jeder mitspielen muss. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen 136 – Gesundheit als Staatsziel

Gesundheit ist das Ziel des natürlichen Lebenswillens und deshalb natürliches Ziel von Gesellschaft, Recht und Politik. Den Rest des Beitrags lesen »

Hendrik Munsonius, Evangelisches Kirchenrecht – Grundlagen und Grundzüge, 2. Aufl.

Die Kirche gibt sich durch ihr Recht eine verbindliche Ordnung für ihr Handeln, ermöglicht so Kooperation und regelt Konflikte. Dieses Lehrbuch ermöglicht anhand der Grundlagen und Grundzüge des evangelischen Kirchenrechts eine substanziierte Auseinandersetzung über die Legitimität der kirchlichen Ordnung. Den Rest des Beitrags lesen »

Johannes Greifenstein (Hrsg.), Evangelisches Kirchenrecht im Diskurs

Das evangelische Kirchenrecht hat für das kirchliche Handeln große Bedeutung. Das zeigt schon der Umgang mit Personal und Finanzen. Aber auch Kernbereiche wie Predigt und Seelsorge sind betroffen. In der Gegenwart machen eine zunehmende Organisationsförmigkeit der Kirche und eine Vielzahl von Reformprozessen rechtliche Regelung nötig. Das Verhältnis von Kirche und Recht ist im Protestantismus allerdings keineswegs spannungsfrei. Neben die Diskussion konkreter Entscheidungen tritt der Streit um Prinzipien. Den Rest des Beitrags lesen »

Michael Droege/Ulrich Heckel (Hrsg.), Kirche ohne Mitglieder?

Diakonie versteht sich als Wesensäußerung der Kirche, doch fehlt es an Mitarbeitenden, die Mitglied einer Kirche sind. Will sie zukunftsfähig bleiben, muss sie sich öffnen. Damit sind vielfältige Fragen aufgeworfen. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen 135 – Die beruhigende Wirkung des Rechts

Die Beschäftigung mit dem Recht hat immer eine beruhigende Wirkung. Alles findet darin seinen Platz. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen 134 – Jura als Lebensstil

Jeden Tag zwischen zwölf und eins verlassen die Juniors das Gebäude, einzeln oder in Grüppchen, die Männer lösen die Krawatten, die Frauen werfen sich leichte Jäckchen über und ziehen ihre langen blonden Haare darunter hervor. Alle bieten sich gegenseitig Zigaretten an…. Wer diese anderthalb Stunden während der Mittagszeit nicht erübrigen kann, gilt nicht mehr als Jurist, sondern als Sklave. Das Recht ist nicht nur eine Profession, sondern auch ein Lebensstil. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen 131 – Recht als Religion

… Völkerrecht ist kein richtiges Recht. Mehr eine Religion. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen 128 – Früher war auch alles schlechter

Uns geht’s in allen Dingen schlecht! 
Herkömmliche Gewohnheit, altes Recht, 
Man kann auf gar nichts mehr vertrauen. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen 127 – Gewalt mit Recht

Man hat Gewalt, so hat man Recht.  Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen 126 – Knecht gegen Knecht – und umgekehrt

Sie streiten sich, so heißt’s, um Freiheitsrechte; 
Genau besehn, sind’s Knechte gegen Knechte. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen 123 – Bad Deal

Wir haben so viel Rechte hingegeben,
Daß uns auf nichts ein Recht mehr übrigbleibt. Den Rest des Beitrags lesen »

Arnulf von Scheliha/Hinnerk Wißmann, Religionsunterricht 4.0

Arnulf von Scheliha und Hinnerk Wißmann diskutieren die Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des schulischen Religionsunterrichts nach Art. 7 Abs. 3 GG. Sie sichten die vielen guten Gründe, Religion an den Schulen in der Binnenperspektive der Religionsgemeinschaften zu unterrichten. Die wachsende religiöse Pluralität und der demographische Wandel legen allerdings eine Überprüfung der bisher gewohnten Organisation dringlich nahe – gerade wenn man an den besonderen Zielen des Religionsunterrichts festhalten will. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen 119 – Rechtsabscheu

SCHÜLER. Zur Rechtsgelehrsamkeit kann ich mich nicht bequemen.

MEPHISTOPHELES. Ich kann es euch so sehr nicht übel nehmen, 
Ich weiß, wie es um diese Lehre steht.  Den Rest des Beitrags lesen »

Urs Kindhäuser/Stephan Kirste/Joachim Lege/Gerhard Robbers (Hrsg.), Das Menschliche im Recht – Gedächtnisschrift für Alexander Hollerbach

„Das Menschliche im Recht“ ist ein zentrales Moment für die Haltung Alexander Hollerbachs zu Recht und Rechtswissenschaft. Es zeigt sich für ihn in zwei Facetten: Zum einen ist das Recht ein auf die Menschen bezogenes, durchaus fehlbares Menschenwerk. Zum anderen verlangt gerade die Rechtswissenschaft denen, die sie betreiben, gewisse „menschliche Qualitäten“ ab. Den Rest des Beitrags lesen »

Zwei empfehlenswerte juristische Neuerscheinungen!

A. Ants, Ameisenstaatsrecht, und B. Maja, Bienenvölkerrecht!

Mathias Schmoeckel, Das Recht der Reformation in Frankreich und die Vollendung des modernen Staates

Die französische Rechtsgeschichte ist in Deutschland noch immer zu wenig bekannt: Die Erfindung der Gewaltentrennung wird Montesquieu zugeschrieben, nicht Claude de Seyssel, der dies auf Grund der Abnabelung der französischen Kirche von Rom um 1515 erstmals vertrat. Der Beginn der Diskussionen zur Verfassung und von Grundrechten liegt nicht im 18. Jahrhundert, sondern bei Jean Calvin bzw. dem Schock nach dem Bartholomäusnacht-Massaker. Ziel war der Erhalt des Königreichs unter einem Monarchen, der den verschiedenen Religionen als Rechtsgemeinschaften ebenso wie den Bürgern durch Recht gesicherte Möglichkeiten eines sicheren Lebens in Religionsvielfalt versprach. Mathias Schmoeckel analysiert das Vordringen der Reformation in der Rechtsordnung und Jurisprudenz, analysiert den Begriff „mos gallicus“, und beschreibt dann die Veränderungen des französischen Rechts in Bezug auf die Methoden und Quellen der Rechtswissenschaftler sowie die Auswirkungen auf die Religions- und Staatsordnung sowie ausgewählte Fragen des Zivil- und Strafrechts. Den Rest des Beitrags lesen »

A. Katarina Weilert (Hrsg.), Werteerziehung durch die Schule

Schule hat in Deutschland neben der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten die zentrale Aufgabe der gesellschaftlichen Integration. So wird es politisch gewollt und in Landesverfassungen, Landesschulgesetzen und durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu Art. 7 Abs. 1 GG normativ ausgestaltet. Da eine Gesellschaft darauf angewiesen ist, dass sich Menschen dem solidarischen Miteinander verantwortlich fühlen, scheinen verbindende Elemente – „Werte“ – als Kitt zwischen den freiheitlichen Individuen unerlässlich. Doch was sind „Werte“ eigentlich und was meinen wir, wenn wir von „Werten“ reden? Wie stehen „Werte“ zum Recht? Lassen sich aus dem Grundgesetz ohne Weiteres „Werte“ ableiten? Den Rest des Beitrags lesen »

Eva Ricarda Lautsch, Integration durch Recht

Ob als Rule of Law, Rechtsstaatlichkeit oder als Kern einer europäischen Rechtsgemeinschaft: die Vorstellung vom Recht als verbindende, „kulturelle Kraft“ (Walter Hallstein) durchzieht die Ideengeschichte westlicher Verfassungsstaatlichkeit. Dabei soll das Recht politische Ideale individueller Freiheit, Würde und Demokratie bereits verkörpern; „Integration durch Recht“ erscheint als Selbsterhaltungstechnik der politischen Ordnung. Aber welchen Beitrag leistet das Recht tatsächlich für den Bestand und Erhalt eines Gemeinwesens? Und hat es darüber hinaus sogar die Kraft, ein solches in Europa zu erschaffen? Den Rest des Beitrags lesen »

Mathias Schmoeckel, Grundfragen des evangelischen Kirchenrechts

In diesem Lehrbuch wird das geltende Kirchenrecht in seiner gegenwärtigen Veränderung erfasst und vor dem Hintergrund des historischen Auftrags der Reformation diskutiert. Diese andere Sichtweise führt zu neuen Einsichten und Perspektiven, die zur Diskussion gestellt werden. Dafür werden jeweils das Ziel nach evangelischer Lehre, die jüngeren Wandlungen und die neue Rechtslage beschrieben. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen 113 – Hermann Hesses Korrelatentheorie

Den Wohltaten, welche der Staat … erweist, muß eine scharfe, strenge Zucht entsprechen… Den Rest des Beitrags lesen »

Martin Heckel, Gesammelte Schriften, Band VII: Staat – Kirche – Recht – Geschichte

Der vorliegende Band enthält die aus Anlass des 500-jährigen Reformationsjubiläums 2017 gehaltenen und zu Abhandlungen erweiterten Vorträge Martin Heckels. Sie suchen jeweils den Gesamtzusammenhang des damaligen Geschehens in der historischen und systematischen Behandlung ihrer Themen deutlich zu machen. Den Rest des Beitrags lesen »