Die Bürgerschaft hat das Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes in erster Lesung beschlossen (Dr 18/1599). Es hat die Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten auch im Kirchensteuerrecht zum Ziel. Zudem wird der sog. Reuemonat abgeschafft.
Beschlussprotokoll v. 23.10.2014
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