Bundestag: Keine bundesweite Erfassung von „Kinderehen“ 

Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zu den zwischen 2016 und 2024 jährlich registrierten „Kinderehen“. Eine bundesweite Erfassung gebe es nicht, führt die Bundesregierung in einer Antwort (BT-Dr 21/1058) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion unter dem Titel „Aktuelle Sachlage zum Thema Kinderehen in Deutschland“ (BT-Dr 21/871) aus. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestag: „Kinderehen in Deutschland“ thematisiert

Die „aktuelle Sachlage zum Thema Kinderehen in Deutschland“ thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (BT-Dr 21/871). Darin erkundigt sie sich danach, wie viele Kinderehen im Ausländerzentralregister zum Stichtag 31.12.2024 erfasst waren. Den Rest des Beitrags lesen »

Lara-Lauren Goudarzi-Gereke, Schiitisches Familienrecht zwischen Frauenrechten und Konfessionalismus

Die moderne Kodifizierung islamischen Familienrechts blieb außerhalb Irans lange weitgehend die Kodifizierung sunnitischen Familienrechts. Erst zu Beginn des 21. Jahrhunderts wurde in einigen mehrheitlich muslimischen Ländern die Einführung schiitischer Familiengesetze angestoßen und damit auch hitzige Debatten über Frauenrechte und Familie, konfessionelle Identitäten und nationale Einheit, Verfassung und den Islam. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestag: Union fragt nach Maßnahmen zu Frühehen in Deutschland

„Geplante Maßnahmen zu Frühehen in Deutschland“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage (BT-Dr 20/10184) der CDU/CSU-Fraktion. In dieser thematisieren die Abgeordneten den Umgang mit verheirateten Minderjährigen. In der Vorbemerkung verweist die Fraktion auf Schätzungen von Unicef, nach denen weltweit rund 640 Millionen Frauen leben, die vor ihrem 18. Lebensjahr verheiratet wurden. „Die sogenannten Frühehen sind ein gravierender Einschnitt in das Leben und die freien Entfaltungsmöglichkeiten junger Menschen. Überwiegend betroffen sind vor allem Mädchen, denen durch die frühe Verheiratung die Chance auf eine freie Persönlichkeitsentwicklung genommen wird“, heißt es weiter. Den Rest des Beitrags lesen »

Christian Lengl, Entziehung des Sorgerechts bei drohender Zwangsheirat

Trotz des Verbots der staatlichen Eheschließung für Minderjährige und entsprechender Regelungen für traditionelle und religiöse Eheschließungen finden weiterhin Zwangsverheiratungen statt. Ausgehend von anerkannten Gefährdungslagen wird das gerichtliche Schutzverfahren im Fall von Kindeswohlgefährdungen systematisch dargestellt. Den Rest des Beitrags lesen »

Nadjma Yassari/Ralf Michaels (Hrsg.), Die Frühehe im Recht – Praxis, Rechtsvergleich, Kollisionsrecht, höherrangiges Recht

Die Frühehe, ein globales und altes Phänomen, ist seit einigen Jahren nicht nur in den Blickwinkel menschenrechtlicher und rechtspolitischer Diskussionen geraten, sondern auch Objekt nationaler Rechtsreformen geworden. Mehrere europäische Staaten, darunter 2017 Deutschland, reformierten ihr Recht dahingehend, nicht nur die inländische Frühehe ausnahmslos zu verbieten, sondern zudem der im Ausland geschlossenen Frühehe die Anerkennung zu verweigern. Den Rest des Beitrags lesen »

OLG Hamm: Können eine Brautgabe und Brautschmuck nach der Scheidung einer Ehe herausverlangt werden?

Der 12. Senat für Familiensachen hatte sich in einem Beschwerdeverfahren mit der Frage zu befassen, wie im Fall der Scheidung einer Ehe eine Brautgabe und Brautschmuck rechtlich zu behandeln sind (12 UF 183/19). Den Rest des Beitrags lesen »

Anne Geismann, Gleichgeschlechtliche Ehe und kirchliches Arbeitsverhältnis

Die gelebte Homosexualität widerspricht der katholischen Glaubens- und Sittenlehre. Gleichgeschlechtlich verheiratete Bewerber für den Dienst der katholischen Kirche können deshalb allein wegen ihres Personenstandes abgelehnt und kirchliche Arbeitnehmer, die eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen, nur aus diesem Grunde entlassen werden. Ist diese Praxis der katholischen Kirche, die weit über das hinausgeht, was „normalen“ Arbeitgebern erlaubt ist, rechtlich zulässig? Den Rest des Beitrags lesen »

Florentine Katharina Schulte-Rudzio, Minderjährigenehen in Deutschland

Im Zuge der zunehmenden Zuwanderung nach Deutschland ist die Thematik von Minderjährigenehen neu in den Fokus gerückt. Der Gesetzgeber hat auf das scheinbar zunehmende Phänomen „Minderjährigenehe“ mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen reagiert. Der BGH hält den neu eingeführten Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB für verfassungswidrig und hat die Frage dem BVerfG vorgelegt. Die Kernfrage der vorliegenden Analyse lautet demnach: Ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mit den Vorgaben der Verfassung, des Europa- und Völkerrechts vereinbar? Den Rest des Beitrags lesen »

EGMR: Legislation preventing marriage between “ex-”brothers- and sisters-in-law: violation of the right to marry

In today’s Chamber judgment in the case of Theodorou and Tsotsorou v. Greece (application no. 57854/15) the European Court of Human Rights held, unanimously, that there had been a violation of Article 12 (right to marry) of the European Convention on Human Rights. The case concerned a judicial decision annulling the marriage of Ms Tsotsorou and Mr Theodorou on the grounds that Ms Tsotsorou was Mr Theodorou’s former sister-in-law. On the basis of Article 1357 of the Civil Code – which prohibits, in particular, marriage between persons of collateral affinity up to the third degree –, the Greek courts annulled the applicants’ marriage, 10 years after it had been entered into, and held that the individuals in question were related in collateral affinity to the second degree. The Court found that the annulment of the applicants’ marriage had disproportionately restricted their right to marry to such an extent that the very essence of that right had been impaired. Den Rest des Beitrags lesen »

EGMR: Forthcoming judgment on Thursday 5 September 2019 – Theodorou and Tsotsorou v. Greece (no. 57854/15)

The applicants, Georgios Theodorou and Sophia Tsotsorou, are Greek nationals who were born in 1951 and 1957 respectively. They live in Koropi (Greece). The case concerns a judicial decision annulling the applicants’ – religious – marriage. Den Rest des Beitrags lesen »

BGH: Aussetzung des Verfahrens zur Wirksamkeit von sog. Kinderehen und Vorlage der Sache an das BVerfG

Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH hat ein Verfahren ausgesetzt und dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt, in dem es maßgeblich auf die Wirksamkeit des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen ankommt. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestag: Kinderehen in Deutschland

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Standesämter geltendes Recht beachten und auf Grund des seit dem 22.07.2017 in Deutschland ausnahmslos bestehenden Mindestheiratsalters von 18 Jahren keine Ehe unter Beteiligung eines Minderjährigen bei einem Standesamt geschlossen worden ist. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (BT-Dr 19/3081) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Dr 19/2637). Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestag: Mögliche Vielehen in Deutschland

Um mögliche Vielehen geht es in der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 19/1997) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Dr 19/1738). Danach ist die Anzahl möglicher Vielehen unter in Deutschland lebenden Menschen nicht bekannt. „Nach Deutschland eingereiste Personen müssen (bei deutscher Staatsangehörigkeit) und können (bei ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit) ihre im Ausland geschlossene Ehe grundsätzlich nicht im Standesamt nachbeurkunden lassen“, heißt es in der Vorlage. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestag: FDP fragt nach Kinderehen

Nach der Umsetzung und dem Erfolg des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen aus dem vergangenen Jahr fragt die Fraktion der FDP in einer Kleinen Anfrage (BT-Dr 19/2637). Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestag: Staatliche Leistungen für Vielehe-Familien

Nach staatlichen Unterstützungsleistungen für Vielehe-Familien erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (BT-Dr 19/1738). Den Rest des Beitrags lesen »

Bundesregierung: Gesetz gegen Kinderehe – Ehemündig ab 18 Jahren

Die Bundesregierung geht entschieden gegen Kinderehen vor. Künftig ist eine Eheschließung nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind. Zudem gibt es klarere Regeln für den Umgang mit Ehen, die von Minderjährigen nach ausländischem Recht geschlossen wurden. Das entsprechende Gesetz ist am 22.07.2017 in Kraft getreten. Den Rest des Beitrags lesen

Bundesregierung: Gesetz gegen Kinderehe – Ehemündig ab 18 Jahren

Die Bundesregierung geht entschieden gegen Kinderehen vor. Künftig ist eine Eheschließung nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind. Zudem gibt es klarere Regeln für den Umgang mit Ehen, die von Minderjährigen nach ausländischem Recht geschlossen wurden. Das entsprechende Gesetz hat den Bundesrat passiert. Den Rest des Beitrags lesen

Aufgelesen LXII – Der Ehevertrag

Zwischen Weihnachten und Silvester, einige Tage vor Anbruch des Jahres 1901 und damit des zwanzigsten Jahrhunderts, wurde ich vom Anwalt der Familie … zu einer benannten Stunde in dessen Kanzlei gebeten. Als ich hinkam, war der Professor bereits da, der Advokat, ein forsch tuender Herr mit einem Feldwebelgesicht, begrüßte mich nicht ohne Feierlichkeit, und auf einem lederbezogenen Kanapee, wo er sich einen Platz aus Akten und juristischen Zeitschriften ausgegraben hatte, saß, eine Virginiazigarre im Mundwinkel, der Notar. Den Rest des Beitrags lesen »

BMJV: Bundestag beschließt Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

Der Deutsche Bundestag hat am 01.06.2017 ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen. Dieses dient dem Schutz der betroffenen Minderjährigen und soll Rechtsklarheit schaffen. Dazu sieht das Gesetz Änderungen im Eheschließungs- und Eheaufhebungsrecht, des Asyl- und Aufenthaltsrechts sowie des Kinder- und Jugendhilferechts vor. Den Rest des Beitrags lesen

Bundestag: Bekämpfung von Kinderehen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen (BT-Dr 18/12377) im Bundestag eingebracht. Er ist wortgleich mit einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (BT-Dr 18/12086), den der Bundestag bereits am 28.04.2017 in erster Lesung beraten und am 17.05.2017 in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses unter die Lupe genommen hatte. Die Bundesregierung hatte ihren Gesetzentwurf unterdessen den Bestimmungen des Grundgesetzes entsprechend zunächst dem Bundesrat zugeleitet, der am 12.05.2017 eine Stellungnahme hierzu beschlossen hat. Diese sowie ihre Gegenäußerung hat die Bundesregierung nun beim Bundestag eingereicht. Den Rest des Beitrags lesen

Bundestag: Auflösung von Kinderehen zweischneidig

Beim rechtlichen Vorgehen gegen die Verheiratung von Minderjährigen ist es kaum möglich, alles richtig zu machen. Das nahmen Abgeordnete und Zuhörer von einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch im Rechtsausschuss mit nach Hause. Gegenstand war ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD „zur Bekämpfung von Kinderehen“ (BT-Dr 18/12086). Mit ihm soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Im Alter von 16 oder 17 Jahren geschlossene Ehen sollen nicht nur wie nach geltendem Recht aufgehoben werden können, sondern in der Regel aufgehoben werden müssen. Hier soll, im Gegensatz zur Nichtigkeitserklärung bei noch jüngerer Heirat, die Letztentscheidung bei einem Gericht liegen. Den Rest des Beitrags lesen

Bundesrat: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen – Stellungnahme beschlossen

Wer heiraten möchte, muss künftig mindestens 18 Jahre alt sein. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, zu dem der Bundesrat am 12.05.2017 Stellung genommen hat (BR-Dr 275/17 [B]). Er soll Minderjährige in Deutschland vor zu früher Heirat schützen. Den Rest des Beitrags lesen

Bundesrat: Ausschüsse für Korrekturen am Gesetzentwurf gegen Kinderehen

Die vier beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat eine Stellungnahme. Darin begrüßen sie das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Ziel, das Kindeswohl bei der Eheschließung stärker zu berücksichtigen. Den Rest des Beitrags lesen

Bundestag: Bekämpfung von Kinderehen

Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Bekämfung von Kinderehen (BT-Dr 18/12086) eingebracht. Er soll bereits am Freitag in erster Lesung beraten werden. Mit dem Gesetz soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Den Rest des Beitrags lesen