Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Bekämfung von Kinderehen (BT-Dr 18/12086) eingebracht. Er soll bereits am Freitag in erster Lesung beraten werden. Mit dem Gesetz soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Den Rest des Beitrags lesen




