Eine mögliche Bewertung von Verbrechen des „Islamischen Staates“ (IS) gegen die ezidische Bevölkerung im Nordirak als Genozid durch den Sicherheitsrat oder die Generalversammlung der Vereinten Nationen wäre aus Sicht der Bundesregierung in erster Linie von politischer Bedeutung. „In einem Gerichtsverfahren würde sie als politische Bewertung ein Indiz darstellen, ein nationales oder internationales Gericht aber nicht von einer eigenen Beweiswürdigung und Bewertung entbinden“, schreibt sie in ihrer Antwort (BT-Dr 18/7152) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (BT-Dr 18/6934). Den Rest des Beitrags lesen »




