Die der Amazon Fulfillment Germany GmbH in Rheinberg erteilte Bewilligung, Arbeitnehmer an den Adventssonntagen des 13. und 20.12.2015 ausnahmsweise zu beschäftigen, war rechtswidrig und verletzte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in ihrem Grundrecht auf Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit. Das hat die 29. Kammer des VG Düsseldorf mit am 15.01.2018 in öffentlicher Sitzung verkündetem Urteil entschieden. Den Rest des Beitrags lesen





