Das BVerwG in Leipzig hat am 23.09.2010 entschieden, dass die jüdische Gemeinde in Frankfurt ein aus Frankreich zugezogenes Ehepaar jüdischen Glaubens nicht mit Wirkung für das staatliche Recht als Mitglied behandeln darf. Damit entfällt insbesondere die Möglichkeit, das klagende Ehepaar zur Kultussteuer (Kirchensteuer) heranzuziehen. Den Rest des Beitrags lesen




