Der 2. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des OLG Koblenz hat gegen die 27-jährige deutsche Staatsangehörige Sarah B. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 StGB) eine Jugendstrafe von 2 Jahren verhängt, deren Vollstreckung für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Senat sah es nach dem Ergebnis der Beweisausnahme als erwiesen an, dass die Angeklagte im Zeitraum von Mitte September 2014 bis Ende Februar 2019 Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) war. Den Rest des Beitrags lesen »




