Nach Finanzermittlungen im Zusammenhang mit islamistischen Bestrebungen erkundigt sich die Fraktion „Die Linke“ in einer Kleinen Anfrage (BT-Dr 20/2732).
Die Bundesregierung soll angeben, ob die Financial Intelligence Unit (FIU) bzw. das Zollkriminalamt seit 2017 im Zusammenhang mit Gefahrenabwehrvorgängen, Beobachtungsvorgängen bzw. Ermittlungsverfahren gegen Personen bzw. Organisationen der islamistischen Szene hinzugezogen bzw. einbezogen worden seien. Auch zu entsprechenden Straftatvorwürfen aus dem Themenfeld der „religiösen Ideologie“ bzw. des internationalen Terrorismus werden Angaben erwartet. Die Bundesregierung soll außerdem Angaben zu Verdachtsfällen nach dem Geldwäschegesetz machen.
heute im bundestag Nr. 376 v. 20.07.2022
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