Der BGH hat heute eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Wohnraumvermieter sich für ein berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Mietverhältnisses i.S.v. § 573 Abs. 1 BGB auch auf den Nutzungsbedarf für eine ihr „nahestehende“ juristische Person zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Vermieters stützen kann. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall beansprucht der Kläger, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Evangelische Kirchenkreis Düsseldorf, als Vermieter die Räumung einer von dem Beklagten innegehaltenen Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Den Rest des Beitrags lesen »