Der Kläger, das Stift Börstel, wendet sich gegen eine aufsichtsrechtliche Verfügung des Beklagten, den Präsidenten der Klosterkammer Hannover als Landeskommissar für die Lüneburger Klöster und Stifte. Laut Verfügung wird der Kläger angewiesen, der Beigeladenen, einer ehemaligen 88-jährigen Äbtissin des Stiftes, (weiterhin) monatliche Bezüge zu gewähren. Den Rest des Beitrags lesen »




