Der 6. Strafsenat des OLG München hat den 26-jährigen Angeklagten wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland – unter Einbeziehung einer achtmonatigen Freiheitsstrafe wegen Einschleusens von Ausländern – zu einer Einheitsjugendstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Darüber hinaus wurde die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. Den Rest des Beitrags lesen »





