Das VG Münster hat auf den Antrag des Kreises Warendorf hin seinen Beschluss vom Januar 2025 in der Fassung des Beschlusses des OVG Nordrhein-Westfalen vom Februar 2025 abgeändert. Damit hat die ausländerrechtliche Klage eines tadschikischen Staatsangehörigen, mit der er sich gegen eine Abschiebungsandrohung des Kreises vom 12.12.2024 wendet, keine aufschiebende Wirkung mehr. Den Rest des Beitrags lesen »




