Das VG Halle hatte im Eilverfahren zu entscheiden, ob die Geschäfte in Halles Innenstadt anlässlich des Ostermarktes am 07.04.2019 einen verkaufsoffenen Sonntag anbieten dürfen. Die Antragstellerin vertritt als Gewerkschaft die im Einzelhandel tätigen Arbeitnehmer. Sie wendet sich gegen die geplante Sonntagsöffnung der Geschäfte im Stadtzentrum von Halle am 07.04.2019 in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr. Die Antragsgegnerin hat dies mit der Begründung zugelassen, dass der geplante Ostermarkt auf dem Marktplatz als anlassgebende Veranstaltung mehr Besucher anlocke als die geplante Ladenöffnung. Dieser findet seit 19 Jahren jeweils 14 Tage vor Ostern statt. Hierbei bieten 90 Markthändler neben österlichen Dekorationsartikeln auch Waren vom Holzspielzeug bis zu Töpferwaren sowie Weine aus verschiedenen Regionen, Käse, vegane und vegetarische Spezialitäten sowie Bratwurst und Steak an. „Osterhasen“ sollen Süßigkeiten anbieten. Am Sonntag werden außerdem ein Spielparadies für Kinder sowie ein Streichelzoo angeboten. Drehorgel- und Dudelsackspieler sollen für die musikalische Untermalung sorgen. Das VG Halle hat dem Antrag der Gewerkschaft stattgegeben und dies damit begründet, dass die durch eine Allgemeinverfügung zugelassene Ladenöffnung rechtswidrig sei. Den Rest des Beitrags lesen »