Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg
Für jetzt bleiben Schutzbereich, Eingriff, Rechtfertigung diese drei: doch am schwierigsten unter ihnen ist der Eingriff. Den Rest des Beitrags lesen »
Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg
Für jetzt bleiben Schutzbereich, Eingriff, Rechtfertigung diese drei: doch am schwierigsten unter ihnen ist der Eingriff. Den Rest des Beitrags lesen »
Georg Jellinek zog 1895 aus der Rechtsentwicklung der amerikanischen Kolonialzeit den bahnbrechenden Schluss, dass die Grundrechte nicht ökonomischen oder politischen, sondern religiösen Ursprungs sind: nicht das Werk der Revolution, sondern der Reformation. Seit ihrer Publikation wird diese Deutung nicht nur in der Staatsrechtslehre kontrovers diskutiert. Annabelle Meier unterzieht die These einer eingehenden Analyse und Revision: Den Rest des Beitrags lesen »
Die Arbeit analysiert Loyaliätsobliegenheiten aus europäischer Perspektive. Aus Konventions- und Unionsrecht erarbeitet der Autor einen Abwägungsansatz, der das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaft mit den Grundrechten des Arbeitnehmers austariert. Im Zentrum dessen steht die Funktion des Arbeitnehmers in der religiösen Sendung der Religionsgemeinschaft und des Arbeitgebers. Die Rechtsprechung des BVerfG bedarf vor diesem Hintergrund der Revision. Den Rest des Beitrags lesen »
Ein Recht ist dann unveräußerlich, wenn man es nicht freiwillig aufgeben oder transferieren kann. Elias Moser liefert eine Begriffsanalyse dieses grundlegenden Konzeptes. Es handelt sich bei solchen Rechten nicht nur um Grundrechte. Auch Einschränkungen der Einwilligung und der Vertragsfreiheit machen den Verzicht oder Transfer bestimmter Rechte unmöglich. Den Rest des Beitrags lesen »
Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg
Unter diesem Titel hielt das weltweite, spirituelle Oberhaupt der Ahmadiyya Muslim Jamaat, Kalif Hadhrat Mirza Masroor Ahmad, am 22.10.2019 in Berlin eine Grundsatzrede, zu der Vertreterinnen und Vertreter u.a. der Berliner Landes- und Bundespolitik, aus Exekutive und Legislative, Wissenschaft, Religion und Zivilgesellschaft eingeladen waren. Die im Vorfeld angekündigten „Impulse für die Bewältigung gesellschaftlicher und globale Konflikte“ sorgten für hohe Erwartungen. Den Rest des Beitrags lesen »
Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg
Ist es nur einer subjektiven Sprachempfindlichkeit geschuldet, dass ich mich im Zusammenhang mit Religion und Weltanschauung, mit Freiheitsrechten insgesamt, an den Begriffen „Gefahr“ und „Störung“ störe, wenn jemand von seiner Freiheit Gebrauch macht? Den Rest des Beitrags lesen »
Grundrechtlich geschützte Rechtspositionen werden in der gegenwärtig dominierenden Lesart mit individuellen Freiheiten gleichgesetzt. Leitbild ist die Autonomie des einzelnen Subjekts. Über die Individualdimension hinausweisende „kollektive“ oder „institutionelle“ Aspekte des Grundrechtsschutzes bilden in dieser Perspektive nur ein Sekundärphänomen, das sich von der primär einschlägigen Individualfreiheit ableitet. Die Beiträge des Bandes stellen diese geläufige Sichtweise auf die Probe. Sie gehen aus von der Frage, inwieweit die überkommene Grundrechtstheorie und -dogmatik den transsubjektiven gesellschaftlichen Gehalt, der sich in den Grundrechten ausspricht, systematisch unterschätzt. In diesem Rahmen untersucht Stefan Korioth die Religionsfreiheit: individuell, kollektiv, institutionell. Den Rest des Beitrags lesen »
Nein, eine Grenze hat Tyrannenmacht, Den Rest des Beitrags lesen »