Der Bebauungsplan Nr. 42 L „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster Bahnhof“, 3. Änderung der Stadt Ochtrup, der die Errichtung eines Krematoriums planerisch absichert, ist wirksam. Das OVG Nordrhein-Westfalen hat die Normenkontrollanträge eines benachbarten Gewerbebetriebs sowie einer Anwohnerin abgelehnt. Den Rest des Beitrags lesen »




