Um „freiwillige Kämpferinnen und Kämpfer aus Deutschland gegen den IS“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 18/11912) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (BT-Dr 18/11680). Wie die Bundesregierung darin darlegt, erfassen die Bundessicherheitsbehörden die Rekrutierungs- und Ausreisefälle mit Bezug zur Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) oder zur PYD (Partei der Demokratischen Union) zahlenmäßig. Personen, die sich den Peschmerga-Kräften anschließen wollen bzw. ausgereist sind, werden den Angaben zufolge nicht erfasst. Den Rest des Beitrags lesen




