Der für Staatsschutzsachen zuständige 3. Strafsenat des BGH hat über die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des OLG Koblenz entschieden, mit dem diese wegen des Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung, Freiheitsentziehung und Verfolgung, wegen Beihilfe zum Völkermord, zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und zu Kriegsverbrechen gegen Personen, wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland und weiteren Delikten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt worden war. Auf die Revision der Angeklagten hat der 3. Strafsenatdas Urteil im Schuldspruch geändert, im Strafausspruch aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Strafsenat des OLG zurückverwiesen. Die weitergehende Revision hat er verworfen. Den Rest des Beitrags lesen »




