Diese Weigerung verstößt allerdings nicht gegen das Unionsrecht, wenn sie objektiv durch das legitime Ziel gerechtfertigt ist, einen bestimmten Umfang der medizinischen und pflegerischen Versorgung oder ein bestimmtes Niveau der Heilkunde zu erhalten, und ein geeignetes und erforderliches Mittel darstellt, mit dem dieses Ziel erreicht werden kann. Den Rest des Beitrags lesen »