Die 2. Große Strafkammer des LG Berlin I – Staatsschutzkammer – hat einen 25-Jährigen wegen Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen und wegen Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen in drei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen zu je € 15,– verurteilt und damit entschieden, dass es sich bei der Wortfolge „From the river to the sea“ um ein Kennzeichen der verbotenen Terrororganisation Hamas i.S.v. § 86a Abs. 2 StGB handelt. „Wer diese Wortfolge nutzt, unterstützt die Terrororganisation Hamas und deren Hauptziel der Vernichtung Israels“, so die Vorsitzende der Kammer in ihrer Urteilsbegründung. Den Rest des Beitrags lesen »




