Das Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes v. 24.07.2017 wurde am 31.07.2017 verkündet (GVBl. S. 394). Es tritt teilweise rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft, teils am 01.09.2017. Das Gesetz betrifft zum einen verfahrensrechtliche Grundlagen für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Kirchenkapitalertragsteuer, zum anderen die Zuerkennung der Körperschaftsrechte an Zweckverbände der Kirchen, Religionsgemeinschaften und weltanschaulichen Gemeinschaften (letzgenannte Änderung tritt am 01.09.2017 in Kraft). Den Rest des Beitrags lesen




