Die Ausweisung des ehemaligen Deutschland-Chefs der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ (IS) ist ebenso rechtmäßig wie seine Verpflichtung, sich nach Haftentlassung ausschließlich in einer bestimmten Stadt aufzuhalten und sich täglich bei der Polizei zu melden. Auch, dass die Ausländerbehörde ihm weitgehend die Benutzung von (Mobil-)Telefonen und sonstigen elektronischen Kommunikationsmitteln untersagt hat, begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Das hat die 27. Kammer des VG Düsseldorf entschieden. Das Gericht hat damit seine Eilentscheidung vom Mai 2024 auch in der Hauptsache bestätigt. Den Rest des Beitrags lesen »





