Die Staatsschutzkammer des LG München I hat den Angeklagten wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt (LG München I, Urt. v. 19.05.2016 – 2 KLs 111 Js 169510/15). Nach den vom LG getroffenen Feststellungen wandte sich der Angeklagte, ein deutscher Staatsbürger, im Jahr 2013 dem Islam zu und radikalisierte sich zunehmend. Mittlerweile ist er Anhänger einer extremistisch-islamistischen Ideologie und steht in Kontakt mit Personen aus der salafistischen Szene. Er sieht den bewaffneten Jihad als legitimes Mittel zur Durchsetzung ultrakonservativer islamistischer Interessen an und lehnt die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ab. Den Rest des Beitrags lesen