Der BGH hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das OLG Stuttgart verworfen. Das OLG hat den Angeklagten wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in neun Fällen, davon in sieben Fällen in Tateinheit mit einem Verstoß gegen ein Bereitstellungsverbot der EU und in einem Fall in Tateinheit mit Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und mit Urkundenfälschung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Den Rest des Beitrags lesen »





