Beamte und Soldaten sollen verpflichtet werden, ihr Gesicht bei Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug nicht zu verhüllen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung“ (BT-Dr 18/11180) hervor, den der Innenausschuss am Mittwoch gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ in modifizierter Fassung verabschiedete. Danach sollen Ausnahmen von der Neuregelung nur zu gesundheitlichen oder dienstlichen Zwecken wie beispielsweise zum Infektionsschutz beziehungsweise zum Eigenschutz möglich sein. Den Rest des Beitrags lesen