Der 5. Strafsenat des OLG Düsseldorf hat unter Leitung der Vorsitzenden Richterin am OLG Dr. Puderbach-Dehne eine 36-jährige deutsche und russische Staatsangehörige, die mittlerweile in Österreich wohnt, wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit der Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Auf Grund von Untersuchungshaft, die die Angeklagte wegen des verfahrensgegenständlichen Vorwurfes bereits im Irak verbüßt hatte, ist diese Strafe bereits durch Anrechnung vollständig erledigt, so dass kein Strafrest mehr verbleibt, der einer Strafaussetzung zur Bewährung zugänglich wäre. Den Rest des Beitrags lesen »