Mit Urteil vom 23.01.2015 hat die 12. Kammer des VG Arnsberg die durch die Gemeinde Neunkirchen gegen einen deutsch-marokkanischen Staatsangehörigen verfügte Entziehung des Reisepasses bestätigt, die wegen des Verdachts der beabsichtigten Teilnahme am Bürgerkrieg (Jihad) in Syrien auf Seiten der radikalen Islamisten ergangen war. Den Rest des Beitrags lesen




