Das Verbot, das Motto „From the river to the sea, you will get the hug you need“ im Rahmen einer Kundgebung im Dezember 2023 zu verwenden, war rechtswidrig. Das hat das VG Berlin entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »
Das Verbot, das Motto „From the river to the sea, you will get the hug you need“ im Rahmen einer Kundgebung im Dezember 2023 zu verwenden, war rechtswidrig. Das hat das VG Berlin entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »
Einer für den 22.11.2025 in Düsseldorf mit etwa 50 Teilnehmern geplanten pro-palästinensischen Demonstration darf nicht generell verboten werden, das Existenzrecht des Staates Israel in Abrede zu stellen. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden und damit den vorangegangenen Beschluss des VG Düsseldorf teilweise geändert. Den Rest des Beitrags lesen »
Bei einer für den 22.11.2025 geplanten pro-palästinensischen Demonstration in der Landeshauptstadt Düsseldorf dürfen diverse Parolen nicht geäußert werden. Das hat die 18. Kammer des VG Düsseldorf entschieden und damit den gegen das Verbot der Parolen durch das Polizeipräsidium Düsseldorf gerichteten Eilantrag des Veranstalters abgelehnt. Den Rest des Beitrags lesen »
Die für den 30.08.2025 geplante Demonstration „United4Gaza“ in Frankfurt a.M. durfte stattfinden. Der 8. Senat des HessVGH hat entschieden, dass die für den 30.08.2025 geplante Demonstration „United4Gaza“ in Frankfurt a.M. stattfinden darf. Den Rest des Beitrags lesen »
Die für das Versammlungsrecht zuständige 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. hat dem Eilantrag gegen die Verbotsverfügung der Stadt Frankfurt a.M. stattgegeben. Den Rest des Beitrags lesen »
Der Eilantrag gegen das Verbot der geplanten Kundgebung „Stoppt den Krieg“ für Sonnabend, den 29.03.2025 ist erfolgreich. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Antragstellerin möchte ab dem 02.05.2024 wöchentlich eine stationäre Kundgebung zur „Situation im Nahen Osten“ durchführen. Die Versammlung soll in dem Zeitraum vom 02.05.2024 bis 13.06.2024 jeweils donnerstags zwischen 16.30 Uhr und 18.30 Uhr auf dem Grasmarkt in Bremen stattfinden. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Antragstellerin möchte ab dem 02.05.2024 wöchentlich eine stationäre Kundgebung zur „Situation im Nahen Osten“ durchführen. Die Versammlung soll in dem Zeitraum vom 02.05.2024 bis 13.06.2024 jeweils donnerstags zwischen 16.30 Uhr und 18.30 Uhr auf dem Grasmarkt in Bremen stattfinden. Das Ordnungsamt der Antragsgegnerin bestätigte mit Verfügung vom 25.04.2024 die Durchführung der Versammlung im angemeldeten Umfang, erteilte der Antragstellerin aber verschiedene Auflagen. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 8. Senat des HessVGH hat entschieden, dass mehrere Beschränkungen der geplanten Versammlung „Stopp den Krieg in Gaza Retten Rafah“ in Frankfurt a.M. rechtswidrig sind. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. wurde die Untersagung der Teilnahme des Versammlungsleiters an der Kundgebung „From the river to the sea – Palestine will be free! Für ein freies Palästina für ALLE Menschen!“ und die Anordnung zur Bestellung einer Ersatzversammlungsleitung für rechtswidrig erklärt. Im Nachgang zu der gestrigen Entscheidung, mit der die Beschränkungen der oben genannten Kundgebung für rechtswidrig erklärt wurden, hat die Stadt Frankfurt a.M. mit Verfügung vom 21.03.2024 dem Anmelder und Versammlungsleiter untersagt, an der Kundgebung teilzunehmen, sowie aufgegeben, eine Ersatzversammlungsleitung zu bestellen. Dies stützt sie auf die Anmeldung der Versammlung unter dem Motto „From the river to the sea“. Der Antragsteller, zugleich Anmelder und Versammlungsleiter, hat am 21.03.2024 gegen die Verfügung der Stadt erfolgreich um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 8. Senat des HessVGH hat entschieden, dass die Äußerung der Parole „From the river to the sea“ während der Versammlung „From the river to the sea – Palestine will be free! Für ein freies Palästina für ALLE Menschen!“ in Frankfurt a.M. nicht untersagt werden darf. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. hat diese festgestellt, dass Beschränkungen der oben genannten Kundgebung rechtswidrig sind. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. hat diese festgestellt, dass Beschränkungen der oben genannten Kundgebung rechtswidrig sind. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (HessVGH) hat entschieden, dass die für den 23.12.2023 geplante Versammlung „Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der Besatzung Palästinas!“ in Frankfurt a.M. stattfinden darf. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. wurde das Verbot des Aufzugs für den 23.12.2023 in der Zeit von 15 bis 20 Uhr in der Frankfurter Innenstadt für rechtswidrig erklärt. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (HessVGH) hat entschieden, dass während der geplanten Versammlung „Frieden in Nahost“ in Frankfurt a.M. nicht zur Vernichtung Israels aufgerufen werden darf. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. wurde die Beschränkung des am 16.12.2023 von 13 Uhr bis 16 Uhr stattfindenden Aufzuges in der Frankfurter Innenstadt (beginnend am Opernplatz durch die Innenstadt mit Abschlusskundgebung am Rathenauplatz) zu dem Thema „Frieden in Nahost“ für rechtswidrig erklärt. Den Rest des Beitrags lesen »
Das VG Hamburg hat einem Eilantrag stattgegeben, mit dem sich die Antragstellerin gegen die Allgemeinverfügung zum Verbot aller sog. pro-palästinensischen unangemeldeten Versammlungen gewandt hat. Die Antragsgegnerin verlängerte zuletzt bis zum 10.12.2023 ihre Allgemeinverfügung vom Oktober 2023. Danach waren alle nicht angemeldeten Versammlungen, die „inhaltlich einen Bezug zur Unterstützung der Hamas oder deren Angriff auf das Staatsgebiet Israels aufweisen (sog. pro-palästinensische Versammlung)“ untersagt. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 2. Senat des HessVGH hat bestätigt, dass bei der Kundgebung „Frieden in Nahost“ am 02.12.2023 in der Frankfurter Innenstadt unter anderem nicht zur Vernichtung Israels aufgerufen werden darf und die Parolen „From the river to the sea“ sowie „Juden Kindermörder“ zu unterlassen sind. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG in Frankfurt a.M. hat diese festgestellt, dass Beschränkungen der oben genannten Kundgebung rechtswidrig sind. Den Rest des Beitrags lesen »
Eine in Deutschland seit dem 29.04.2004 zur Terrororganisation „Hamas“ bestehende Strafverfolgungsermächtigung ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 20/9255) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Dr 20/8948). Den Rest des Beitrags lesen »
Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, „wie viele Demonstrationen zur Unterstützung der Hamas-Angriffe auf Israel“ wo und wann mit welchen Teilnehmerzahlen in Deutschland stattgefunden haben. Den Rest des Beitrags lesen »
Für das erste Quartal 2018 sind bislang keine rechtsextremistischen oder rechtsextremistisch beeinflussten Kundgebungen „gegen eine Islamisierung Deutschlands“ nachgemeldet worden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Dr 19/3752) auf eine Kleine Anfrage (BT-Dr 19/3538) der Fraktion „Die Linke“. Den Rest des Beitrags lesen »
Rechtsextreme Demonstrationen gegen „Islamisierung“ im zweiten Quartal 2018 sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (BT-Dr 19/3538). Den Rest des Beitrags lesen »