Zu der aktuellen Erklärung des Bayerischen Flüchtlingsrates zu einer angeblich verschärften Strafverfolgung von Pfarrern, die Kirchenasyl gewähren, erklärt Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Der Flüchtlingsrat sollte nicht den Boden einer sachlichen Diskussion verlassen. Außerdem geht er von falschen Prämissen aus. Ich sage ganz klar: Es gibt keine Verschärfung der strafrechtlichen Verfolgung des Kirchenasyls. Aber die Gewährung von sog. Kirchenasyl stellt nun einmal in der Regel eine strafbare Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt dar. Den Rest des Beitrags lesen





