Der Staatsschutzsenat des OLG Naumburg hat heute im Verfahren gegen Leonora M ein Urteil verkündet. Danach ist die Angeklagte der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Waffengesetz schuldig gesprochen worden. Von dem Vorwurf der Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit hat der Senat die Angeklagte freigesprochen.
Der Staatsschutzsenat hat die Angeklagte zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt und die Vollstreckung der Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Er hat die Bewährungszeit auf drei Jahre festgesetzt und den bereits seit längerer Zeit außer Vollzug gesetzten Haftbefehl aufgehoben.
Nach den Feststellungen des Senats ist die Angeklagte im März 2015 nach Syrien ausgereist, hat sich dort dem sog. Islamischen Staat angeschlossen und diesen mit ihren Mitteln gefördert. In dieser Zeit hat die Angeklagte zeitweise eine halbautomatische Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition besessen und die tatsächliche Gewalt über eine Kriegswaffe ausgeübt. Der Freispruch vom Vorwurf der Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit beruht auf tatsächlichen Gründen. Der Senat konnte nicht feststellen, dass die Angeklagte den Menschenhandel durch die Pflege einer Jesidin befördert hat.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bis zum Eintritt der Rechtskraft genießt die Angeklagte den Schutz der Unschuldsvermutung. (OLG Naumburg, Urt. v. 18.05.2022)
Pressemitteilung des OLG Naumburg Nr. 6 v. 18.05.2022
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